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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Maimix OnStage GbR“

Allgemeines

§1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller geschlossenen Verträge zwischen der Mainmix OnStage GbR und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt), welche die Vermietung oder den Verkauf von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängenden Sach- und Dienstleistungen der Mainmix OnStage GbR zum Gegenstand haben.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben ausdrücklich keine Gültigkeit.

§2 Angebot

(1) Alle Angebote der Mainmix OnStage GbR sind stets unverbindlich.

(2) Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, exklusive Transport- und Versandkosten sowie Versicherung ab Lager Schwerte, An der Silberkuhle 6, 58239 Schwerte, und verstehen sich exklusive der zum Vertragsabschluss geltenden Mehrwertsteuer, es sei denn, diese wurden explizit ausgewiesen.

(3) Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Zugang der Auftragserteilung bindend.

(4) Ein zurückgesandtes, vom Kunden unterschriebenes Angebot gilt als bindende Auftragsbestätigung.

(5) Die Mainmix OnStage GbR ist in der Entscheidung über die Auftragsannahme frei.

§3 Gerichtsstand

(1) Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht für den Sitz der Mainmix OnStage GbR vereinbart.

§4 Änderungen, Salvatorische Klausel, Weiteres

(1) Änderungen am Vertrag oder an einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen sowohl von der Mainmix OnStage GbR als auch vom Kunden unterzeichnet werden.

(2) Änderungen am Vertrag oder an einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages aufgrund von nachgewiesen besonderen Ereignissen und/oder höherer Gewalt bedürfen der Schriftform, müssen jedoch ausschließlich durch die Mainmix OnStage GbR unterzeichnet werden. Eine Unterzeichnung des Kunden ist nicht erforderlich.

(3) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt.

(4) Falls Unklarheiten oder Fragen zum Vertrag seitens des Kunden vorhanden sind oder entstehen, ist die Mainmix OnStage GbR stets bemüht, diese zu beseitigen bzw. zu klären.

(5) Verhandlungen werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache verfasst.

Vermietung

§1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Verleih von Gegenständen (nachfolgend Equipment genannt) aus dem Bestand der Mainmix OnStage GbR an den Kunden.

(2) Wird dem Kunden Equipment zugesprochen, das jedoch aufgrund besonderer Ereignisse oder höherer Gewalt nicht geliefert worden ist, wird die Mainmix OnStage GbR vom Verleih dieser Geräte entbunden. Die Mainmix OnStage GbR bemüht sich um adäquaten Ersatz, eine Entschädigung an den Kunden erfolgt jedoch nicht.

(3) Art und Umfang des Equipments sowie der Umfang des Zeitraum für den Verleih werden gesondert geregelt und dem Kunden in Schriftform übergeben.

§2 Abholung, Anlieferung, Auf- & Abbau

(1) Die Mainmix OnStage GbR ist dafür verantwortlich, dass das Equipment dem Kunden technisch und optisch einwandfrei übergeben wird. Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Equipment in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Für Schäden aufgrund nicht erkannter Defekte am Equipment haftet die Mainmix OnStage GbR nicht.

(2) Sichtbare Schäden sind der Mainmix OnStage GbR unverzüglich bei Abholung mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht durch den Kunden kann die Mainmix OnStage GbR Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen.

(3) Wünscht der Kunde eine Anlieferung, so sind die Anfahrtskosten vom Kunden zu tragen, soweit nicht anders vereinbart.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine entsprechende Stromquelle mit konstanter Spannungsversorgung sowie entsprechende Stromzuleitungen vorhanden sind, um elektronisches Equipment sicher installieren zu können. Art des Stromanschlusses und Umfang der Zuleitungen werden dem Kunden mündlich und/oder schriftlich mitgeteilt.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass elektronisches Equipment an einen Stromkreis angeschlossen werden kann, der über eine ausreichende Absicherung verfügt. Art und Umfang der vorausgesetzten Sicherung wird dem Kunden mündlich und/oder schriftlich mitgeteilt. Für entstandene Schäden am Equipment aufgrund unzureichender Absicherung haftet der Kunde in voller Höhe.

(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei Anlieferung erforderliche Zufahrten und Zugänge existieren, genügend Licht und ausreichend Platz vorhanden ist. Die Anlieferung durch die Mainmix OnStage GbR erfordert einen ebenerdigen Zugang bzw. eine für Lastkraftwagen ausgelegte Anlieferungsstelle sowie ebenerdige bzw. durch Rampen oder Lastaufzüge erreichbare Zugänge zum Veranstaltungsraum.

(7) Der Kunde ist für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure VDE verantwortlich, falls Equipment ohne Personal der Mainmix OnStage GbR angemietet wird. Eine Haftung seitens der Mainmix OnStage GbR ist in diesem Falle ausgeschlossen.

(8) Für den Auf- und Abbau durch Personal der Mainmix OnStage GbR gelten insbesondere die Voraussetzungen nach Abs. 4 bis 6. Falls eine oder mehrere Voraussetzungen nach Abs. 4 bis 6 nicht gegeben sind und/oder durch Personal der Mainmix OnStage GbR für bedenklich bewertet werden, so ist die Mainmix OnStage GbR dazu berechtigt, von der Vermietung des Equipments abzusehen. Eine Entschädigung an den Kunden erfolgt nicht.

(9) Für Schäden am Equipment aufgrund fehlender oder mangelhafter Voraussetzungen nach Abs. 4 bis 7 haftet der Kunde in voller Höhe.

(10) Bei Auf- und Abbau durch Personal der Mainmix OnStage GbR hat der Kunde für eine Bewirtschaftung in Form von Speisen und Getränken in ausreichendem und entsprechendem Umfang zu sorgen. Die Kosten hierfür sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen. Ansonsten wird dem Kunden eine Verpflegungspauschale von 25 Euro pro Person pro Tag berechnet.

(11) Der Kunde ist verpflichtet, der Mainmix OnStage GbR schriftlich Auskunft über den Einsatzort des Equipments zu erteilen.

(12) Die Mainmix OnStage GbR installiert das Equipment sicher und nach bestem Gewissen, allerdings kann nicht für eine vollständige Sicherheit garantiert werden.

§3 Equipment im Einsatz

(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment schonend zu behandeln und ordnungsgemäß zu versichern. Ein Nachweis dieser Versicherung ist der Mainmix OnStage GbR auf Verlangen vorzulegen.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Equipment während der Veranstaltung, soweit nötig, unzugänglich bzw. nur von entsprechend eingewiesenen oder fachkundigen Personen zugänglich ist.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Equipment während der Veranstaltung weiterhin sicher installiert bleibt.

(4) Für entsprechende Schäden am Equipment, die auf der Pflichtvernachlässigung des Kunden laut Abs. 2 oder 3 basieren, haftet der Kunde in vollständiger Höhe.

(5) Das Equipment kann durch die Mainmix OnStage GbR überwacht, betreut und bedient werden. Die Fälligkeit sowie Art und Umfang einer entsprechenden Aufwandsentschädigung werden dem Mieter schriftlich mitgeteilt. Falls während der Überwachung und Betreuung die Mainmix OnStage GbR bzw. deren Personal nicht den Pflichten laut Abs. 2 sowie 3 nachkommt und entsprechende Schäden am Equipment entstehen, ist der Kunde diesbezüglich von seiner Haftung befreit. Der Kunde haftet jedoch trotzdem in voller Höhe, falls unbekannte oder unbefugte Personen sich den Anweisungen der Mainmix OnStage GbR bzw. deren Personal widersetzen und aufgrund dessen Schäden am Equipment entstanden sind.

(6) Während sich das Equipment im Einsatz befindet, ist der Kunde für die Einhaltung von §2 Abs. 7 verantwortlich.

(7) Kosten, die durch den Betrieb des Equipments entstehen (Strom-, Wasserkosten, etc.), werden nicht von der Mainmix OnStage GbR übernommen. Hierzu zählen auch insbesondere Reinigungskosten.

(8) Für Defekte am Equipment aufgrund von Gebrauch und/oder Verschleiß haftet der Kunde nicht. Für Ersatz und/oder Reparatur des defekten Equipments kann nicht garantiert werden.

§4 Besichtigungsrecht und Untersuchung des Equipments

(1) Die Mainmix OnStage GbR bzw. deren Personal ist jederzeit dazu berechtigt, das Equipment zu besichtigen.

(2) Die Mainmix OnStage GbR bzw. deren Personal ist jederzeit dazu berechtigt, das Equipment nach vorheriger Absprache mit dem Kunden über Tag und Zeit der Untersuchung, selbst zu untersuchen bzw. durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, der Mainmix OnStage GbR bzw. deren Personal die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Der Kosten für die Untersuchung trägt die Mainmix OnStage GbR.

§5 Rückgabe, Abholung, Überprüfung

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Equipment rechtzeitig nach Ablauf des festgesetzten Zeitraums während der üblichen Geschäftszeiten am Lager Schwerte, An der Silberkuhle 6, 58239 Schwerte zurückgegeben wird. Andernfalls werden, zusätzlich zu den Kosten für die Vermietung des Equipments, Gebühren in Höhe von 50% der Kosten für die Vermietung an die Mainmix OnStage GbR fällig, die vom Kunden zu tragen sind.

(2) Falls der Kunde eine Abholung wünscht, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Equipment rechtzeitig nach Ablauf des festgesetzten Zeitraums abgeholt werden kann. Hierbei gelten insbesondere die Voraussetzungen nach §2 Abs. 6. Andernfalls werden, zusätzlich zu den Kosten für die Vermietung des Equipments, Gebühren in Höhe von 50% der Kosten für die Vermietung an die Mainmix OnStage GbR fällig, die vom Kunden zu tragen sind.

(3) Bei Abholung bzw. bei Rückgabe wird das Equipment durch die Mainmix OnStage GbR bzw. deren Personal augenscheinlich überprüft. Für festgestellte Schäden am Equipment haftet der Kunde in voller Höhe.

(4) Sollte die Mainmix OnStage GbR einem weiteren Vermietungstermin des Equipments aufgrund verspäteter Rückgabe des Kunden nicht nachkommen können, so wird eine Entschädigung in Höhe von 100% der Kosten für die weitere Vermietung fällig, die durch den Kunden zu tragen ist.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Equipment in dem Zustand abgeholt bzw. zurückgegeben wird, in dem es übergeben wurde. Für entstandene Verunreinigungen am Equipment, die durch die Mainmix OnStage GbR entfernt werden müssen, wird die Reinigung nach Zeit und Aufwand berechnet, die vom Kunden zu tragen ist.

(6) Bei nächstmöglicher Gelegenheit wird das Equipment durch die Mainmix OnStage GbR bzw. deren Personal auf einwandfreie und ordnungsgemäße Funktionalität getestet. Für dabei festgestellte Schäden oder gar eine Funktionsunfähigkeit, die auf die Vermietung zurückzuführen sind, haftet der Kunde in voller Höhe.

§6 Untervermietung

(1) Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Mainmix OnStage GbR gestattet.

(2) Das gemietete Equipment bleibt Eigentum der Mainmix OnStage GbR. Es ist nicht gestattet, das Equipment mit Rechten Dritter zu belasten.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungsstellung wird bei Übergabe des Equipments vorgenommen. Die Mainmix OnStage GbR ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen.

(2) Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, rein netto unverzüglich nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu überweisen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder nicht anerkannter Gegenforderungen zurückzuhalten.

(4) Die Mainmix OnStage GbR ist berechtigt, dem Mieter Mahnungen zu übermitteln und entsprechende Mahngebühren zu erheben.

§8 Rücktritt

(1) Ein kostenfreier Rücktritt seitens des Kunden ist nach Auftragserteilung bis vier Wochen vor dem vereinbarten Vermietzeitraum möglich.

(2) Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Vermietzeitraum wird eine Entschädigung in Höhe von 50% der Kosten für die Vermietung an die Mainmix OnStage GbR fällig, die vom Kunden zu tragen sind.

(3) Bei kurzfristigem Rücktritt (weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Vermietungszeitraum) wird eine Entschädigung in Höhe von 100% der Kosten für die Vermietung an die Mainmix OnStage GbR fällig, die vom Kunden zu tragen sind.

(4) Bei Rücktritt des Kunden aufgrund von nachgewiesenen besonderen Ereignissen und/oder höherer Gewalt wird keine Entschädigung an die Mainmix OnStage GbR fällig, wobei der Zeitpunkt des Rücktritts unerheblich ist.

(5) Bei Rücktritt der Mainmix OnStage GbR bis vier Wochen vor dem vereinbarten Vermietzeitraum wird keine Entschädigung an den Kunden fällig.

(6) Bei Rücktritt der Mainmix OnStage GbR weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Vermietzeitraum wird eine Entschädigung in Höhe von 75% der Kosten für die Vermietung an den Kunden fällig, die durch die Mainmix OnStage GbR zu tragen ist.

(7) Bei Rücktritt der Mainmix OnStage GbR aufgrund von nachgewiesenen besonderen Ereignissen und/oder höherer Gewalt wird keine Entschädigung an den Kunden fällig, wobei der Zeitpunkt des Rücktritts unerheblich ist.

Hinweise:

Öffentliche Veranstaltungen, auf denen urheberrechtlich geschützte Musik gespielt wird bzw. werden soll, müssen bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gemeldet werden. Bei der Anmeldung entstehen Kosten. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen, selbst wenn die Musik über Equipment aus dem Bestand der Mainmix OnStage GbR wiedergegeben wird. Die Mainmix OnStage GbR haftet in keinem Fall, sollte eine entsprechende Forderung und/oder Mahnung an den Kunden gestellt werden. Weitere Information zur GEMA sowie zur Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen gibt es unter http://www.gema.de.

Verkauf

§1 Allgemein

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich der Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist in dem angebotenen Kaufpreis die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

(2) Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Fracht, Verpackungs- und Versicherungskosten.

§2 Lieferzeit

(1) Sofern nichts anders vereinbart ist, bestimmt die Mainmix OnStage GbR Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und preiswerteste Möglichkeit gewählt wird.

(2) Die Mainmix OnStage GbR darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teilmenge verzögert, so kann die Mainmix OnStage GbR die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.

(3) Liefertermine und Lieferfristen müssen von der Mainmix OnStage GbR ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten nur als annähernd vereinbart. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager der Mainmix OnStage GbR verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Werden nachträgliche Vertragsverhandlungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.

(4) Bei höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. In diesem Fall oder wenn Umstände bei den Lieferanten der Mainmix OnStage GbR eintreten, die zu einer Verzögerung der Leistung führen und die Ware der Mainmix OnStage GbR nicht beschafft werden kann, ist die Mainmix OnStage GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf verlangen des Kunden hat die Mainmix OnStage GbR sich zu erklären, ob die Mainmix OnStage GbR von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. Der Kunde ist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.

(5) Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit stehen dem Kunden nur zu, wenn er der Mainmix OnStage GbR eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und die Lieferzeitüberschreitung auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Mainmix OnStage GbR, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische vorhersehbare Schäden haftet die Mainmix OnStage GbR darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Mainmix OnStage GbR, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht worden ist.

§3 Bezahlung

(1) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder per Kauf auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, rein netto unverzüglich nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu überweisen.

§4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Mainmix OnStage GbR. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Mainmix OnStage GbR gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss der Verträge in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderung, die die Mainmix OnStage GbR aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Kunden hat.

(2) Die Mainmix OnStage GbR kann den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen. Nimmt die Mainmix OnStage GbR den Kaufgegenstand wieder an sich, so sind die Mainmix OnStage GbR und der Kunde darüber einig, dass die Mainmix OnStage GbR dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Die Mainmix OnStage GbR trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Mainmix OnStage GbR höhere oder niedrige Kosten nachweist.

(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mainmix OnStage GbR eine Veräußerung, Pfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der Mainmix OnStage GbR beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.

§5 Gewährleistung

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung ein Jahr, für neu hergestellte Sachen zwei Jahre beträgt. Schadensersatzansprüche für Mängel an gebrauchten Sachen verjähren nach einem Jahr.

(2) Der Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung der Mainmix OnStage GbR. § 444 (Haftungsausschluss) bleibt unberührt.

(3) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leistet die Mainmix OnStage GbR für Mängel neuer Gegenstände mit folgender Maßgabe Gewähr:

(3.1) Die Gewährleistung umfasst zunächst ausschließlich nach Wahl von der Mainmix OnStage GbR die Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3.2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(3.3) Der Unternehmer muss den Mangel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar. Zeigt sich ein Mangel später, muss dieser ebenfalls innerhalb einer Frist von sieben Tagen schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(3.4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(3.5) Bei Unternehmen nach § 14 BGB gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware da.

§6 Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die Mainmix OnStage GbR, An der Silberkuhle 6, 58239 Schwerte. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verkäufen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde und bei Verkäufen von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.

§7 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er insoweit Wertersatz an die Mainmix OnStage GbR leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der Mainmix OnStage GbR zurückzusenden. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für die Mainmix OnStage GbR mit deren Empfang.

§8 Haftung

(1) Die Mainmix OnStage GbR haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – wenn sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Mainmix OnStage GbR dem Kunden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Mainmix OnStage GbR beschränkt. Die Haftung besteht nur, soweit der Schaden Leistungen von Versicherungen übersteigt und Drittschaden nicht ersetzt wird. Nicht ersetzt werden Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzungen sowie entgangener Gewinn.

(2) Unabhängig von einem Verschulden der Mainmix OnStage GbR bleibt eine etwaige Haftung der Mainmix OnStage GbR nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

(3) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung bei gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Mainmix OnStage GbR für von ihn durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Stand April 2022